GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KOMMISSIONSVERKAUF(из правовых соображений текст приведен только на немецком)


Für die Geschäftsbeziehung zwischen CULTURALL und dem Kunden gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. der Abgabe eines Erteilung eines Verkaufsauftrags durch den Kunden gültigen Fassung.


1.    CULTURALL übernimmt von Kunden Karten zum kommissionsweisen Verkauf zu dem vom Kunden festgelegten Preis (Rückerstattungspreis), wenn
       - die Karten vom Kunden bei Culturall gekauft wurden und
       - die Karten noch nicht gedruckt wurden und
       - die Vorstellung zu deren Besuch die Karten berechtigt, noch nicht stattgefunden hat
und bietet Sie ausschliesslich auf www.culturall.com zum Wiederverkauf an. Bitte beachten Sie, dass die Kommissionskarten nicht angezeigt werden, wenn Sie über die Staatsopernseite, Volksopernseite, Seite des Burgtheaters, Schauspielhauses etc. auf unsere Homepage verzweigen, sondern ausschließlich, wenn Sie über www.culturall.com unseren Spielplan aufrufen.
Im folgenden wird ein Kunde, der Karten zum kommissionsweisen Verkauf anbietet Verkäufer genannt.

Der kommissionsweise Verkauf soll Kunden, die bereits Karten gekauft haben aber z.B. aus gesundheitlichen Gründen die Vorstellung nicht besuchen können, die Möglichkeit bieten Ihre Karten - statt unter Vorlage eines ärztlichen Attests bei den Kassen stornieren zu lassen - einfach im Internet zum Wiederverkauf anzubieten.
Beim Kommissionsverkauf wird eine Bearbeitungsgebühr eingehoben.
Unter Kaufpreis wird der Preis verstanden, den der Verkäufer für die Karte bezahlt hat.
Unter Verkaufspreis wird im folgenden der Preis verstanden, den der Käufer der Kommissionskarte bezahlen muss. D.h. der Verkaufspreis inkludiert USt und Bearbeitungsgebühr. Unter Rückerstattungspreis wird in dieser Vereinbarung der Betrag verstanden, den der Verkäufer der Karte nach Abzug der Bearbeitungsgebühr im Falle eines Verkaufs der Karte erhält.
Die Bearbeitungsgebühr wird gestaffelt:

- will der Verkäufer nicht mehr als den Kaufpreis zurück, so beträgt sie 6%.
- Beträgt der Rückerstattungspreis mehr als der Kaufpreis aber weniger als das 1,5 fache des Kaufpreises bzw. genau das 1.5 fache des Kaufpreises, so beträgt die Bearbeitungsgebühr 30% vom Teil, der über den Kaufpreis hinausgeht. Vom Anteil des Rückerstattungspreises der kleiner gleich dem Kaufpreis ist, werden 6 % als Bearbeitungsgebühr verrechnet.
- Vom Rückerstattungspreis der über das 1,5 fache des Kartenpreises hinausgeht, werden 50% als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Auch in diesem Fall gilt: Für den Teil des Rückerstattungspreises der größer als der Kaufpreis ist, aber weniger als das 1,5 fache des Kaufpreises beträgt, werden 30% vom Teil, der über den Kaufpreis hinausgeht, als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Für den Rest des Rückerstattungspreises – der dem Kaufpreis entspricht - werden 6 % als Bearbeitungsgebühr verrechnet.
- In jedem Fall beträgt die Bearbeitungsgebühr zumindest 2 Euro.

Die oben beschriebenen Regeln gelten sinngemäß auch für den Kommissionsverkauf von ermäßigten Karten, wobei gegebenenfalls die Preisdifferenz zu einer Normalpreiskarte vom Käufer zu zahlen ist.

Für Karten der Wiener Staatsoper gilt weiters, dass der Kommissionspreis nur dann geringer als der Kaufpreis gewählt werden darf, wenn in der betreffenden Vorstellung keine Karten in der Preisgruppe der Kommissionskarte frei ist. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Rückerstattungspreis zumindest dem urspünglichen Kaufpreis der Karte entsprechen. Für Karten der Staatsoper, die nach dem 4.9. zum Kommissionsverkauf angeboten werden, darf der Rückerstattungspreis nicht höher als der Normalpreis mal 1,2 sein.

Für Karten der Volksoper Wien gilt weiters, dass der Wiederverkaufspreis genau dem nicht ermäßigten Kartenpreis entsprechen muss.
Im Burgtheater darf der Rückerstatungspreis maximal das 1,5 fache vom Normalpreis sein. 2.    CULTURALL bestätigt dem Verkäufer die Annahme des Verkaufsauftrags mit E-Mail.

3.    Vom erfolgten Verkauf verständigt CULTURALL den Verkäufer mit E-Mail.

4.    Der Erwerber einer kommissionsweise verkauften Karte leistet an CULTURALL Zahlung. Nach Zahlungseingang erteilt CULTURALL unter Abzug des vereinbarten Entgelts für den kommissionsweisen Verkauf eine Gutschrift und überweist den sich daraus ergebenden Betrag binnen 4 Wochen an den Verkäufer .

5.    Tritt der Erwerber einer kommissionsweise verkauften Karte wirksam vom Kaufvertrag zurück, steht dem Verkäufer kein Entgeltanspruch zu.
6.     Aus technischen Gründen ist bis auf weiteres im Moment EPS als Zahlart beim Kauf von Kommissionskarten nicht zugelassen.

Allgemeine Bestimmungen:

1.    Der Kunde/Verkäufer ist verpflichtet, CULTURALL jede Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
    Alle Erklärungen von CULTURALL an den Kunden/Verkäufer gelten als zugegangen, wenn sie dem Kunden/Verkäufer an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift bzw. E-Mailadresse gesendet worden sind und der   
    Kunde/Verkäufer eine Änderung seiner Anschrift bzw. E-Mailadresse nicht bekannt gegeben hat.

    Gibt der Kunde/Verkäufer seine Kontaktdaten unrichtig an oder teilt er Änderungen CULTURALL nicht unverzüglich mit, hat er den sich daraus ergebenden Schaden selbst zu tragen bzw. CULTURALL zu ersetzen.

2.    CULTURALL ist berechtigt Kunden jederzeit vom Kommissionsverkauf auszuschliessen.

3.    CULTURALL ist berechtigt, die vom Kunden/Verkäufer bekannt gegebenen Daten für Zwecke der Buchhaltung sowie zu internen Marktforschungs- und Marketingzwecken zu erheben, bearbeiten, speichern und nutzen. Diese Daten werden von CULTURALL zur Erfüllung von gesetzlichen Pflichten, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken verwendet. Der Kunde stimmt der Zusendung von Werbematerial durch CULTURALL ausdrücklich zu.

    Diese Zustimmungen können jederzeit schriftlich, mit Telefax oder per E-Mail widerrufen werden.

4.    Auf alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden/Verkäufer und CULTURALL findet österreichisches materielles Recht, UN-Kaufrecht ausgenommen, Anwendung.

    Zuständig für alle Streitigkeiten ist das Handelsgericht Wien bzw. bis zu dem in § 49 Abs. 1 JN genannten Betrag das Bezirksgericht für Handelssachen Wien (gilt nicht für Verbraucher).